Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung bei medizinischen Behandlungsfehlern durch Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ulrike Böhm-Rößler:
Sie können uns eine Kurzbeschreibung Ihres Falles und ggf. ein bereits vorhandenes Gutachten übersenden, damit wir gleich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens prüfen können. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Sie entscheiden dann, ob Sie uns damit beauftragen wollen, den Fall zu bearbeiten.
Ulrike Böhm-Rößler
Rechtsanwältin
Partner
Fachanwältin für Medizinrecht